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Ethikcharta
Ethikcharta der Mitglieder der Société française des traducteurs (SFT)
"Der Übersetzer verpflichtet sich, seinen Auftraggeber über die für die Ausführung der ihm anvertrauten Aufträge am besten geeigneten Methoden und Verfahren zu beraten."
"Der Übersetzer verpflichtet sich, seine Berufsbeziehungen mit dem Auftraggeber in größter Transparenz zu handhaben, und es ist ihm insbesondere untersagt, eine Arbeit auszuführen oder ausführen zu lassen, deren Qualität er nicht garantieren kann, oder Arbeit an Subunternehmer zu vergeben, ohne vorausgehend den Auftraggeber zu informieren."
"Dem Übersetzer ist jede irreführende Werbung untersagt, und insbesondere die Vorspiegelung von Titeln, Diplomen oder Kompetenzen, über die er nicht verfügt."
"Der Übersetzer achtet darauf, dass stets alle Bedingungen erfüllt sind, damit er hochwertige Arbeit leisten kann. Er verpflichtet sich, sachgerecht zu arbeiten, und zwar:
ausschließlich in seine Muttersprache oder in eine Sprache, die er mit Präzision und großem Geschick beherrscht, zu übersetzen;
über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen im Fachgebiet des Auftrags zu verfügen;
im Hinblick auf das perfekte Verständnis und die hervorragende Wiedergabe der zu übersetzenden Dokumente zu recherchieren;
seine Fachkenntnisse und seine Berufskompetenzen durch die ständige Weiterbildung auf dem neuesten Stand zu halten und auszubauen;
mit dem anvertrauten Auftrag unvereinbare Lieferfristen abzulehnen".
Die gesamte Charta ist auf der Website der SFT abrufbar (französische Version)






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